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Finanzlexikon: kreditkarte

kreditkarte

Eine Kreditkarte gewährt dem Karteninhaber einen Kredit für den Kauf von Waren und Dienstleistungen.

Einmal im Monat erhält der Karteninhaber eine Rechnung über sämtliche bis dahin erworbenen Waren und Dienstleistungen. Diese Rechnung ist entweder sofort zahlbar oder kann in Raten abgezahlt werden.

Es gibt auch eine spezielle Form der Kreditkarte, bei der eine sofortige Belastung des Kreditkarteninhabers (i. d. R. über das Girokonto des Kreditkarteninhabers) erfolgt. Diese Art der Kreditkarte trägt den Namen Kreditkarte zu Unrecht, weil im Grunde kein Kredit gewährt wird. Die in Deutschland weit verbreitete EC-Karte ist keine Kreditkarte, sondern eine Debitkarte.

Die Kreditkarte ist eine aus Plastik (i.d.R. PVC) hergestellte Karte im Format einer Scheckkarte.

Mit den Transaktionskosten werden die Verkäufer in Form einer Provision belastet. Die Höhe des Provisionssatzes ist unterschiedlich je nach Branche und Transaktionsvolumen des Verkäufers (Vertragspartners). Einzelne Vertragspartner mit sehr hohem Transaktionsvolumen erhalten gelegentlich auch Sonderkonditionen. Als Gegenleistung gewährt das ausgebende Kreditinstitut dem Verkäufer bei Einhaltung aller Verfahrensanweisungen eine Zahlungshaftung, auch Delkredere genannt.

Darüberhinaus zahlen die Karteninhaber i. d. R. eine Jahresgebühr. Es gibt aber auch eine Reihe von Instituten, die Kreditkarten ohne Jahresgebühr als besonderen Service für ihre Kunden herausgeben.

Kreditkarten werden entweder von einer Bank oder einem Kreditkarteninstitut an den Karteninhaber ausgegeben. Voraussetzung zum Erhalt einer Kreditkarte ist eine ausreichende Bonität.

Es gibt Kreditkarten mit und ohne PIN. Mit Kreditkarten mit PIN kann man nicht nur Waren und Dienstleistungen bezahlen, sondern auch Bargeld an Geldautomaten abheben.

Es gibt Kreditkarten von verschiedenen Dachmarkengesellschaften:

* American Express
* Diners Club
* MasterCard (früher in Europa Eurocard)
* VISA
* JCB

Die Dachmarkengesellschaften MasterCard und VISA sind nach einem Vereinsprinzip aufgebaut. Banken, die Kreditkarten ausgeben, sind Mitglieder. In verschiedenen nationalen, regionalen (Europa, Amerika usw.) und globalen Gremien finden dann Abstimmungen über gemeinsame Standards (bezüglich Technik, Branding usw.) statt.

Bei Einsatz der Kreditkarte unter Vorlage der Karte durch den Karteninhaber werden die Kartendaten (Kartennummer und Verfallsdatum) von einem Magnetstreifen auf der Rückseite der Karte abgelesen. Daneben sind diese Daten auch erhaben auf die Karte geprägt (sog. Hochprägung), so dass man auch ohne Lesegerät die Kartendaten erfassen kann (sog. Ritsch-Ratsch-Geräte). Alternativ kann der Karteninhaber auch seine Kartendaten im Internet eingeben oder per Telefon / Fax / Brief übermitteln. Alle Zahlungen ohne Vorlage der physischen Karte werden im Kreditkartengeschäft als "MOTO"-Transaktionen bezeichnet. "MOTO" steht für MailOrder/TelephoneOrder.

Als Sicherheitsmerkmal zur Benutzung der Kreditkarte im Internet haben American Express, MasterCard und Visa die so genannte Kartenprüfnummer (CVV2 od. CVC2)eingeführt. Diese Nummer ist dreistellig (MasterCard und Visa) bzw. vierstellig (American Express) und auf der Kreditkarte aufgedruckt, aber nicht geprägt oder auf dem Magnetstreifen geschrieben. Anhand der Kartenprüfnummer läßt sich durch den Herausgeber feststellen, ob die Kreditkartennummer z.B. von einem Programm zu Betrugszwecken errechnet wurde.

Zur Zeit erfolgt eine weltweite Umstellung auf Kreditkarten mit Speicherchips (Chipkarten) als Ersatz für den Magnetstreifen. Dafür sind lange Übergangsfristen (bis 2007) vorgesehen. Die dazugehörige Spezifikation nennt sich EMV (Europay, MasterCard, Visa).

Der Kreditkartenbetrug gilt als negative Auswirkung des regen Kreditkarteneinsatzes.

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